Allgemeine Geschäftsbedingungen „Fahrschulauto mieten“
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete eines Fahrschulfahrzeugs
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Fahrschulfahrzeugen durch die Lumi Fahrschule an Kundinnen und Kunden für Lernfahrten und die Vorbereitung auf die praktische Fahrprüfung.
Mit der Buchung oder Nutzung des Fahrzeugs anerkennt die Mieterin bzw. der Mieter diese AGB als verbindlich.
2. Mietvoraussetzungen
Das Fahrzeug darf ausschliesslich von Personen genutzt werden, die:
* im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises der entsprechenden Fahrzeugkategorie sind;
* die gesetzlichen Voraussetzungen für Lernfahrten erfüllen;
* während der gesamten Fahrt von einer gesetzlich zulässigen Begleitperson begleitet werden.
Die Mieterin oder der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Lernfahrten eingehalten werden.
3. Mietdauer und Nutzung
Die Mietdauer kann frei gewählt werden und richtet sich nach der bei der Buchung vereinbarten Zeit.
Das Fahrzeug kann nach Verfügbarkeit auch:
* am Abend,
* an Wochenenden sowie
* nach Absprache mit Rückgabe am Sonntag
gemietet werden.
Eine Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
4. Mietpreise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise.
Aktuell:
* CHF 35.– pro Stunde
* Benzin inklusive
* Unbegrenzte Kilometer inklusive
Nicht im Mietpreis enthalten sind:
* Verkehrs- und Parkbussen
* Gebühren von Behörden
* Kosten aufgrund von Schäden oder unsachgemässer Nutzung
5. Fahrzeugübernahme und Rückgabe
Die Mieterin oder der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln.
Bei der Übernahme ist das Fahrzeug auf sichtbare Schäden zu kontrollieren. Allfällige Beanstandungen sind vor Fahrtantritt zu melden.
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.
Verspätete Rückgaben können zusätzlich verrechnet werden.
6. Haftung und Selbstbehalt
Die Mieterin oder der Mieter haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.
Im Schadenfall gilt ein Selbstbehalt von CHF 1’500.–, sofern die Mieterin oder der Mieter oder die Begleitperson den Schaden verursacht hat.
Der Selbstbehalt entfällt nicht durch die Bezahlung des Mietpreises.
7. Verkehrsverstösse und Bussen
Für sämtliche während der Mietdauer verursachten:
* Verkehrsverstösse,
* Parkbussen,
* Administrativmassnahmen,
* Gebühren von Behörden
haftet ausschliesslich die Mieterin bzw. der Mieter.
Die Vermieterin ist berechtigt, die erforderlichen Personendaten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
8. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Bei einem Unfall, Diebstahl oder Schadenfall ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren.
Falls erforderlich, ist die Polizei beizuziehen.
Ohne Zustimmung der Vermieterin dürfen keine Schuldanerkennungen gegenüber Dritten abgegeben werden.
9. Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäss den gesetzlichen Vorschriften versichert.
Nicht gedeckt sind Schäden, die vorsätzlich, grobfahrlässig oder unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen verursacht werden.
Der vereinbarte Selbstbehalt bleibt in jedem Fall geschuldet, sofern die Mieterin oder der Mieter den Schaden verursacht hat.
10. Stornierungen
Stornierungen sind möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Die Lumi Fahrschule behält sich vor, bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung der Buchung, Durchführung des Mietverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz der Lumi Fahrschule (Winterthur), soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.




